Gewalt im Alter verhindern

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Grundlagenbericht

Paula Krüger, Cécile Bannwart, Lea Bloch, Rahel Portmann

Luzern, Dezember 2019
214 Seiten, Format A4
d/f/i/e

DOI 10.5281/zenodo.5127395


Creative Commons BY-NC-ND 4.0 Lizenzvertrag
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung


Inhalt

Gewalt im Alter ist kein Tabu mehr. Sie ist mittlerweile international als Herausforderung für die öffentliche Gesundheit anerkannt. Seit rund 30 Jahren werden aggressives Verhalten, Nötigung, Missbrauch, seelische Gewalt und Vernachlässigung im Alter nicht mehr mehr als Privatsache abgetan und einfach hingenommen, sondern stellen eine Verletzung der Grund-rechte dar. Auch in der Schweiz, wo ältere Menschen mit ihrem Lebensstandard insgesamt zufrieden sind und auf qualitativ hochstehende Pflege und Betreuung zählen können, ist das Bewusstsein für das Thema gestiegen. Das Problem der Misshandlung ist jedoch in seiner Komplexität in der Öffentlichkeit noch wenig bekannt. Im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstoss (15.3945 Po Glanzmann-Hunkeler), der einen umfassenden Bericht zum Thema verlangte, wurde eine Bestandsaufnahme mit Handlungsmöglichkeiten gemacht.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erteilte der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, den Auftrag, das aktuelle Wissen über Gewalt im Alter und deren Prävention zusammenzutragen. Die vorliegende Forschungsarbeit, diente als wissenschaftliche Grundlage für den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Glanzmann-Hunkeler (Gewalt im Alter verhindern, 2020).

 

Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlicht in seiner Reihe "Beiträge zur Sozialen Sicherheit" konzeptionelle Arbeiten sowie Forschungs- und Evaluationsergebnisse zu aktuellen Themen im Bereich der Sozialen Sicherheit, die damit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht und zur Diskussion gestellt werden sollen. Die präsentierten Folgerungen und Empfehlungen geben nicht notwendiger- weise die Meinung des Bundesamtes für Sozialversicherungen wieder.

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